Covid-19

Tragen von Mund-Nasen-Schutz

Auf Grund des aktuellen Infektionsgeschehen hat das Land NRW, eine Verschärfung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutz beschlossen. Auch die Gemeinde Wenden hat uns darauf hin gewiesen.

Ab sofort gelten folgende Regelungen, die wir von der Gemeinde Wenden erhalten haben:

1. In geschlossenen Räumlichkeiten bei Konzerten und Aufführungen sowie bei sämtlichen sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz.

2. Zuschauer von Sportveranstaltungen müssen auch am Sitz- oder Stehplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

3. Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen mit Ausnahme von Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sowie von Veranstaltungen und Versammlungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere politische Veranstaltungen von Parteien einschließlich Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind, sind verboten.

Hiermit möchte ich Sie insbesondere über den Punkt 2informieren.

Die örtliche Ordnungsbehörde behält sich Kontrollen der Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen vor.

Schreibe einen Kommentar

Anstehende Veranstaltungen