Covid-19Der SVO

Update: Neue Coronaschutzverordnung

Liebe Sportfreunde,

Seit dem 24.11.2021 ist die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf alle Bereiche in unserem täglichen Leben. So leider auch beim Besuch des Sportplatzes. Für alle über 15 Jahre hat die 2G Regel Gültigkeit. Das heißt ganz konkret, dass zu Spielen und zum Training nur Personen mit einem Nachweis eines der 2G den Sportplatz betreten dürfen.

„Im Amateursport gilt aber eine Ausnahme für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist: sie können mit dem Testnachweis über eine PCR-Testung teilnehmen.“

Unter www.land.nrw/corona/faq#1857 hat das Land NRW in den FAQs auch den Stichpunkt Sport aufgenommen und erklärt sich zur PCR-Testung.

Wir sind als Verein dazu verpflichtet, diese Regelung umzusetzen.

Wir bitten um Ihr /Euer Verständnis.

Der Vorstand des SVO

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