Sportangebot im SVO
Die Landesregierung hat das Kontaktverbot sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m am 20.04.20 bis mindestens zum 03.05.20 verlängert. Damit einher geht auch die weiterhin bestehende Schließung der Sport- und Bolzplätze, sowie Sporthallen. Somit ist, aufgrund der behördlichen Anordnungen, immer noch kein Trainings- und Spielbetrieb im SVO möglich.
Die Einschränkungen gelten, wie oben erwähnt, mindestens bis zum 3. Mai 2020.
Ab wann wieder in das Training eingestiegen werden kann oder auch Breitensport betrieben werden kann, ist zur Zeit leider noch nicht absehbar und von den Festsetzungen oder Lockerungen der Behörden abhängig.
Wir hoffen, dass wir bald wieder „am Ball sein“ können.
Bleibt gesund! Euer SVO